Rechtsanwaltskanzlei Gerstel

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Start effizientes Inkasso
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• Unkompliziert:
Sie schicken Ihre Rechnungen per E-Mail, Telefax, oder Post. Ich mache den Rest.

• Persönlich:
Sie haben auf Wunsch direkten Kontakt mit mir und können jederzeit auf das Verfahren Einfluss nehmen

• Individuell:
Ich prüfe jede Forderung einzeln und gehe entsprechend vor. Es erfolgt kein Masseninkasso nach Schema „F“. So kann die effektivste Vorgehensweise ermittelt werden, damit Ihre Forderung schnell beigetrieben werden kann.

• Qualität:
Ihre Forderung wird in allen Verfahrensschritten durch einen Volljuristen bearbeitet.

- vorgerichtliches Inkasso
- gerichtliches Mahnverfahren
- Durchsetzung streitiger Forderung in gerichtlichen Verfahren
- nachgerichtliches Inkasso


• Service:
Weitere Serviceleistungen sind selbstverständlich:

- Abfrage von Umzugsdatenbanken (ohne Kosten)
- Einwohnermeldeamtsanfragen
- Mitteilung des Sachstandes per E-Mail


• Optimiertes vorgerichtliches Inkasso
Auf die dritte vorgerichtliche Mahnung reagiert kaum ein Schuldner. Traditionelle Inkassobüros versuchen dennoch eine gerichtliche Titulierung zu vermeiden, da Sie hierfür Rechtsanwälte beauftragen müssen. Bei mir wird die Forderung durchgehend bearbeitet.

Reagiert der Schuldner oder bietet Teilzahlungen an, informiere ich Sie sofort per E-Mail, Fax oder Telefon. Eine weitere Vorgehensweise kann mit Ihnen zusammen abgesprochen werden.

• Gerichtliches Inkasso
Mahnverfahren und die Durchsetzung streitiger Verfahren werden von mir durchgeführt. So entstehen keine unnötigen Verzögerungen, die Ihre Forderung gefährden.

• Nachgerichtliches Inkasso
Ich betreibe nach Erlangung des Titels die Zwangsvollstreckung gegen Ihren Schuldner und auch dann, wenn dieser bereits die eidesstattliche Versicherung abgegeben hat.


Wussten Sie, dass nach Erlangung eines Titels, wie des Vollstreckungsbescheides, ein bekanntes Bankkonto eines Schuldners innerhalb weniger Tage gesperrt werden kann?


Vollstreckung auch noch nach Abgabe der eidesstattlichen Versicherung

Viele meinen, mit der Abgabe der eidesstattlichen Versicherung durch den Schuldner sei das Zwangsvollstreckungsverfahren zu Ende.

Hier befinden Sie sich im Irrtum:
Nach Abgabe der eidesstattlichen Versicherung wird es unter Umständen erst richtig interessant. Es lassen sich dann Rentenansprüche, Mietkautionen etc. pfänden.

Mir ist kein Inkassobüro bekannt, das nach der Abgabe der eidesstattlichen Versicherung noch weiter vollstreckt.

In der Zwangsvollstreckung gibt es viele Möglichkeiten, die sich aus der Einzelbearbeitung jedes Inkassofalles ergeben. Bei Masseninkasso funktioniert dies selbstverständlich nicht.

Ich biete diesen Service bundesweit an.

Im Erfolgsfall erhalten Sie Ihre volle Forderung inkl. Verzugszinsen und ohne Abzug von Provisionen.

 

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